Stallpflicht für den gesamten Kreis Paderborn
20. November 2021
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20. November 2021
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Delbrück (dpa/lnw) - Nach mehreren Fällen von Geflügelpest dürfen Hühner, Enten, Gänse und Co.
im gesamten Kreis Paderborn ab Sonntag von Züchtern nicht mehr ins Freie gelassen werden. Wie die Kreisverwaltung mitteilte, erließ das Kreisveterinäramt eine «Aufstallpflicht» für sämtliches Geflügel. Das bedeutet, dass Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse in geschlossenen Ställen oder in einer Vorrichtung, beispielsweise einer Voliere, untergebracht werden müssen.
Der Geflügelpesterreger ist hochansteckend und kann direkt durch Kontakt mit Wildvögeln, aber auch indirekt über infiziertes Futter, Wasser, Gerätschaften, Stiefel oder Kleidung übertragen werden. Bei einer Infektion können innerhalb weniger Tage alle Tiere eines Bestandes erkranken und sterben. Kaltes und nasses Wetter begünstigte die Verbreitung des Virus.
Der Kreis hatte daher bereits vor einigen Tagen Geflügelhalter - gewerbliche wie Hobbyhalter - dazu aufgerufen, ihre Sicherheitsmaßnahmen zu überprüfen und empfohlen, das Geflügel im Stall zu lassen.
Im Kreis Paderborn gibt es den Angaben zufolge rund 1800 Geflügelhaltungen, darunter viele Hobbyhaltungen. Im Kreis war die Geflügelpest zuletzt fünf Mal im April und Mai dieses Jahres ausgebrochen. Mehrere hunderttausend Tiere mussten deshalb getötet werden.
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Quelle: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH