Regeln für Warn- und Alarmstufe sind rechtens
16. November 2021
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16. November 2021
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Mannheim (dpa/lsw) - Kurz vor dem Inkrafttreten der Corona- Alarmstufe in Baden-Württemberg hat das oberste Verwaltungsgericht im Land sowohl die Zugangsregelungen für die Warn- als auch die Alarmstufe für rechtens erklärt.
Die Testnachweispflichten und die für den Fall der Nichtvorlage von Tests geltenden Zugangsregeln seien verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, teilte der Verwaltungsgerichtshof am Dienstag mit. Ab Mittwoch gilt im Südwesten die Alarmstufe.
Eine Frau aus dem Ortenaukreis hatte sich in einem Eilverfahren gegen die Corona-Verordnung der Landesregierung gewandt. Die nach eigenen Angaben weder geimpfte noch genesene Klägerin wollte den Stopp des Vollzugs der Vorgaben erreichen, soweit darin Ungeimpften der Zutritt zu Einrichtungen oder Angeboten wie Theater, Kino oder Sportveranstaltungen nur mit einem negativen Antigen- oder PCR-Testnachweis gestattet ist. Sie sehe ihre Grundrechte mehrfach verletzt. Die Mannheimer Richter folgten dem Argument nicht. Ihr Beschluss ist unanfechtbar (1 S 3295/21).
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Quelle: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH