Oettinger sieht «Scheinheiligkeit» bei Lieferkettengesetz
Das Gesetz zur Einhaltung von Menschenrechten in internationalen Lieferketten hatte im Juni den Bundesrat passiert. Damit sind größere Unternehmen von 2023 an verpflichtet, auf Missstände beim Kauf von Produkten und Teilen aus dem Ausland zu reagieren und Abhilfe zu schaffen, wenn ihnen diese bekannt werden. Hilfsorganisationen und Gewerkschaften bekommen die Möglichkeit, Betroffene vor deutschen Gerichten zu vertreten, wenn es Verstöße gibt. Bisher konnten Geschädigte nur selbst klagen, was die wenigsten taten.
© dpa-infocom, dpa:211020-99-667302/3
Das könnte Sie auch interessieren ...
Keine ähnlichen Artikel gefunden.