Gesetz über Hilfen für psychisch Kranke
13. Oktober 2021
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13. Oktober 2021
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Saarbrücken (dpa/lrs) - Als letztes deutsches Bundesland hat das Saarland ein Gesetz über Hilfen bei psychischen Erkrankungen auf den Weg gebracht.
Der Landtag stimmte am Mittwoch in erster Lesung einstimmig dem Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen von CDU und SPD zu. Das Gesetz, das an die Stelle des seit 1992 geltenden Gesetzes über die Unterbringung psychisch Kranker tritt, wird nun im Gesundheitsausschuss beraten. In der Begründung für die Neuregelung heißt es: «Ziel ist es, psychische Erkrankungen weiter zu entstigmatisieren sowie die Inklusion von Menschen mit psychischen Erkrankungen zu stärken.»
Durch präventive Maßnahmen sollen Unterbringungen gegen den Willen der Betroffenen sowie Zwangsmaßnahmen nach Möglichkeit vermieden werden. «Die Unterbringung und Zwangsmaßnahmen sind letztes Mittel, wenn andere Hilfe- und Unterstützungsmöglichkeiten nicht ausreichen, um die Betroffenen und die Allgemeinheit vor Schaden zu bewahren.» Unter anderem wird eine «Besuchskommission» eingeführt, die die Einhaltung der Rechte der betroffenen Menschen während der Unterbringung überprüft.
Die CDU-Abgeordnete Dagmar Heib betonte, die Würde des Menschen stehe im Mittelpunkt des Gesetzes. Magnus Jung von der SPD verwies darauf, dass die Zahl der Krankschreibungen wegen psychischer Erkrankungen im vergangenen Jahrzehnt um 56 Prozent gestiegen sei. Die Problematik psychische Erkrankungen müsse stärker in der Öffentlichkeit wahrgenommen werden.
Die Linken-Politikerin Astrid Schramm begrüßte das Gesetzesvorhaben als «überfällig», doch gebe es auch Teile, «die wir kritisch sehen». Für die AfD, die sich bei der Abstimmung enthielt, sprach der Abgeordnete Rudolf Müller von «schweren Bedenken» gegen einzelne Vorschriften. Diese müssten im Ausschuss geklärt werden. Gesundheitsministerin Monika Bachmann (CDU) begrüßte den Gesetzesentwurf der Regierungsfraktionen.
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Quelle: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH