Entscheidung zu Streit über Befragung von Briefwählern
Aus Sicht des Bundeswahlleiters stellt die Veröffentlichung von Umfragen vor Ablauf der Wahlzeit einen Verstoß gegen das Bundeswahlgesetz dar, «wenn Briefwählerinnen und Briefwählern nicht nur nach ihrer Wahlabsicht, sondern nach ihrer Wahlentscheidung gefragt werden», wie es in einer Mitteilung heißt.
Das Verwaltungsgericht hatte in einer Eilentscheidung entschieden, ein Veröffentlichungsverbot beeinträchtige die Freiheit der Berichterstattung. Die Veröffentlichung von Wählerumfragen gehöre zum politischen und demokratischen Prozess. Der VGH setzte die Vollziehung der Wiesbadener Entscheidung aus, bis über die Beschwerde des Bundeswahlleiters entschieden sei, wie eine VGH-Sprecherin mitteilte.
Umfrageinstitute fragen regelmäßig zufällig ausgesuchte Bürger: «Wenn am Sonntag Bundestagswahl wäre, wen würden sie wählen?». Forsa fragt dabei auch, ob jemand schon per Brief gewählt hat und wenn ja, wen. Das Stimmverhalten der Briefwähler fließt in die Umfrageergebnisse ein, wird aber nicht getrennt ausgewiesen. Die Wahl zum Deutschen Bundestag findet am kommenden Sonntag, 26. September, statt.
© dpa-infocom, dpa:210920-99-288524/3
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