Keine Maklerklauseln bei Grundstücksverkäufen an Oppenheim

16. September 2021 ©
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Mainz (dpa/lrs) - Im Untreue- und Betrugsprozess gegen den früheren Oppenheimer Bürgermeister Marcus Held (SPD) hat das Landgericht Mainz die Beweisaufnahme mit der Vernehmung eines Notars fortgesetzt.
«Über Maklerklauseln wurde nie gesprochen», sagte der Zeuge zu den Verkäufen von mehreren Grundstücken an die Stadt Oppenheim im Jahr 2014.
Die von der Stadt an zwei Mitangeklagte gezahlten Maklergebühren und die von diesen überwiesenen Spenden an den SPD-Ortsverein Oppenheim stehen im Mittelpunkt des im Mai begonnenen Prozesses. Die Staatsanwaltschaft geht von einem zuvor verabredeten Zusammenhang zwischen Maklercourtagen und Spenden aus und hat die Spenden daher als getarntes Bestechungsgeld bezeichnet. Held, der für die SPD im Bundestag sitzt, werden Untreue, Betrug, Bestechlichkeit sowie Verstöße gegen das Parteiengesetz vorgeworfen.
«Die Rolle des Herrn F. war nicht ganz klar», sagte der Notar zur Tätigkeit des Mitangeklagten. Bei dem ersten Vertrag vom Januar 2014 sei F. nicht weiter eingebunden gewesen, bei den späteren habe sich F. gemeldet. Die Entwürfe zu diesen Kaufverträgen seien dann auch an F. gegangen.
Auf eine Frage des Verteidigers von F. zu den Maklerklauseln antwortete der Notar: «Es gibt durchaus klassische Makler, die eine übliche Maklertätigkeit entfalten und trotzdem findet sich in dem Vertrag keine Maklerklausel. Das ist sehr selten, aber das gibt es.»
© dpa-infocom, dpa:210916-99-241536/3
Quelle: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH

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