Gericht billigt Erhöhung von Grundsteuer B in Offenbach

15. September 2021 ©
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Darmstadt/Offenbach (dpa/lhe) - Die Erhöhung der Grundsteuer in Offenbach auf einen der bundesweiten höchsten Werte ist nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Darmstadt rechtmäßig.
Eine Klage von Grundstückseigentümern sei mit Urteil vom 18. August abgewiesen worden, teilte das Gericht am Mittwoch mit. Die Grundsteuer B wurde in Offenbach 2019 angehoben. Nach Angaben des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) handelt es sich um den zweithöchsten Wert in ganz Deutschland.
Das Gericht verwies auf das Gemeinden durchs Grundgesetz eingeräumte Hebesatzrecht, das der Sicherung einer angemessenen Finanzausstattung diene. Bei der Ausübung dieses Rechts stehe Kommunen als Bestandteil des verfassungsrechtlich geschützten Selbstverwaltungsrechts ein weiter Entscheidungsspielraum zu. Offenbach habe aufgrund des 2019 bestehenden erheblichen Defizits die Mehreinnahmen zur Erfüllung der städtischen Aufgaben benötigt.
Es handele sich zwar um einen weit überdurchschnittlichen Wert, dies führe aber nicht zu einer Rechtswidrigkeit, so das Gericht. Auch gebe es keine Anhaltspunkte, dass die Steuerpflichtigen ganz allgemein unter normalen Umständen die Steuer nicht mehr aufbringen könnten. Die Kläger müssen dem Gericht zufolge 90 Euro jährlich mehr zahlen. Gegen das Urteil kann Berufung beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel beantragt werden.
© dpa-infocom, dpa:210915-99-231901/2
Quelle: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH

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