Aufnahme an katholischer Grundschule
4. August 2021
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4. August 2021
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Münster (dpa/lnw) - Bei der Aufnahme in eine katholische Grundschule haben bekenntnisangehörige Kinder Vorrang.
Das stellte das Oberverwaltungsgericht in Münster am Mittwoch erneut klar und wies die Beschwerde eines Jungen aus Datteln zurück. Dieser hatte schon erfolglos vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen beantragt, das Land NRW solle verpflichtet werden, ihn zum kommenden Schuljahr 2021/2022 vorläufig in eine städtische katholische Bekenntnisgrundschule aufzunehmen. Das OVG bekräftigte nun, der in der Landesverfassung eingeräumte Vorrang von bekenntnisangehörigen Kindern beim Zugang zu öffentlichen Bekenntnisschulen sei mit dem Grundgesetz vereinbar.
Einen Gleichbehandlungsanspruch habe der Junge in diesem Fall nicht. Die Bevorzugung von Bekenntnisangehörigen - etwa katholischen oder evangelischen Schülern - sei gerechtfertigt bei der Aufnahme in eine öffentliche Bekenntnisschule, so wie im konkreten Fall der katholischen Grundschule. In der Begründung aus Münster hieß es weiter, es bestehe kein Verstoß gegen das grundgesetzliche Verbot einer Benachteiligung wegen des Glaubens oder der religiösen Anschauung.
Der Beschluss ist nicht anfechtbar.
© dpa-infocom, dpa:210804-99-708062/2
Quelle: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH