Gericht kippt Schließung von Saunen bei Inzidenz über 35
2. August 2021
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2. August 2021
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Lüneburg (dpa/lni) - Das niedersächsische Oberverwaltungsgericht in Lüneburg hat die coronabedingte Schließung von Saunen bei einer Inzidenz über 35 gekippt.
Es handele sich um keine notwendige Infektionsschutzmaßnahme, begründete der 13. Senat in einem Eilbeschluss am Freitag seine Entscheidung. Ein Antragsteller, der in der Region Hannover eine Saunalandschaft betreibt, hatte sich gegen die in dieser Woche geänderte niedersächsische Corona-Verordnung gewandt.
Darin ist auch die Schließung von Thermen und Schwimmbädern bei einer anhaltenden Sieben-Tage-Inzidenz von über 35 vorgesehen. Diese Regelung wurde jetzt außer Vollzug gesetzt und ist nicht mehr zu beachten. Also müssen auch Bäder nicht mehr bei Inzidenzen zwischen 35 und 50 schließen. Der Beschluss ist unanfechtbar.
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Quelle: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH