Vereinfachte Leistungsgewährung für Hochwasser-Opfer
23. Juli 2021
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23. Juli 2021
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Düsseldorf (dpa/lnw) - Sozialhilfeempfänger aus den nordrhein-westfälischen Hochwasser-Gebieten sollen unbürokratisch Leistungen beantragen können.
Das hat das NRW-Arbeitsministerium nach eigenen Angaben vom Freitag durch zwei neue Erlasse sichergestellt. Da einige Sozialämter und Jobcenter in den betroffenen Gebieten wegen der Unwetterschäden nicht regulär arbeiten könnten, sollten pragmatische Regelungen die Beantragung und Auszahlung der Leistungen auch dann ermöglichen, wenn die übliche Bearbeitung nicht möglich sei.
«Die Unwetter-Opfer, die auf Sozialleistungen angewiesen sind, brauchen jetzt schnelle Hilfe und Sicherheit, dass sie auch künftig Unterstützung bekommen», sagte Arbeitsminister Karl-Josef Laumann (CDU). «Wer alles verloren hat, braucht jetzt nicht noch die unbegründete Sorge, dass das Amt die Leistungen streicht.»
In den Erlassen geht es den Angaben nach unter anderem um die Sicherstellung einer weiteren Finanzierung von bisherigen Miet- und Heizkosten sowie einer möglicherweise erforderlichen Übergangsunterkunft. Grundsicherungsleistungen sollen auch dann weitergezahlt werden, wenn Geschädigte die nötigen Nachweise zunächst nicht vorlegen können. Auch Neuanträge würden vorübergehend ohne intensive Prüfung und unter Vorbehalt bewilligt.
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Quelle: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH