Haftstrafen für Stadtfest-Attacken auf Flüchtlinge

23. Juli 2021 ©
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Dresden (dpa/sn) - Wegen der gewalttätigen Angriffe auf Flüchtlinge beim Stadtfest 2016 hat das Landgericht Dresden zwei Rechtsextremisten zu Freiheitsstrafen verurteilt.
Ein mehrfach vorbestrafter 31-Jähriger bekam fünf Jahre und acht Monate, gegen einen 35-Jährigen verhängte die Strafkammer drei Jahre und acht Monate.
Die Staatsanwaltschaft hatte sechs Jahre sowie drei Jahre und drei Monate gefordert. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.
Nach Überzeugung der Richter gehörten die Angeklagten zu den rund 40 Männern, die in der Nacht zum 21. August 2016 gezielt Jagd auf Geflüchtete machten, teils vermummt wahllos Menschen aus Afghanistan, dem Iran und Irak schlugen oder traten sowie ausländerfeindliche Parolen riefen.
Der Jüngere habe einem Mann aus vollem Lauf ins Gesicht getreten oder geschlagen und lebensgefährlich verletzt. Insgesamt kamen neun Ausländer zu Schaden.
Die Strafkammer attestierte den Angeklagten eine rechte Gesinnung und rechtsextremes Gedankengut. Die Richter bezeichneten sie als unberechenbar, die Überfallenen seien arg- und wehrlos gewesen. Der Ältere, zuletzt Inhaber einer Security-Firma, war aus ihrer Sicht Organisator und Anführer der «rechtsextremen kleinen Bürgerwehr». Er ist auf freiem Fuß, während der Jüngere eine Haftstrafe wegen eines Angriffs auf Andersdenkende bei einer Demonstration in Thüringen verbüßt.
Die Verteidiger hatten auf Freispruch plädiert mangels eines Nachweises, dass ihre Mandanten dabei waren. Diese schwiegen in dem seit September 2019 laufenden Prozess - und verzichteten auch auf das «letzte Wort».
© dpa-infocom, dpa:210723-99-498662/2
Quelle: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH

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