«Hells Angels Motorradclub Bonn»-Areal war Vereinsvermögen

23. Juli 2021 ©
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Koblenz (dpa/lrs) - Das frühere Vereinsgelände des verbotenen «Hells Angels Motorradclubs Bonn» durfte als Teil des Vereinsvermögens nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Koblenz sichergestellt werden.
Dem Schritt stehe nicht entgegen, dass das Gelände im Privateigentum Dritter gestanden habe, teilte das Gericht am Freitag mit. Gegen die Entscheidung kann Berufung durch das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz beantragt werden (Az. 3 K 15/21.KO).
Dem Verwaltungsgericht zufolge war das Grundstück, auf dem sich unter anderem das Vereinsheim befunden habe, das Zentrum der Vereinstätigkeit. So sei etwa über der Zufahrt ein typisches Schild mit der Aufschrift «Welcome to hell» angebracht gewesen. Und die Gesellschafter der als Eigentümerin im Grundbuch eingetragenen Gesellschaft seien Vereinsmitglieder gewesen. «Ein eigener wirtschaftlicher Zweck der Eigentümergesellschaft, der über die Überlassung des Grundstücks an den Verein hinausgegangen sei, habe im Übrigen nicht festgestellt werden können», entschied das Gericht.
© dpa-infocom, dpa:210723-99-494189/2
Quelle: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH

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