Einsturz von Stadtarchiv in Köln

7. Juli 2021 ©
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Karlsruhe (dpa) - Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe überprüft am heutigen Mittwoch (9.30 Uhr) die Freisprüche von zwei Bauleitern nach dem Einsturz des Kölner Stadtarchivs.
Bei dem Unglück im März 2009 waren zwei Menschen ums Leben gekommen, die sich in zwei angrenzenden und ebenfalls eingestürzten Wohnhäusern aufgehalten hatten. An den Gebäuden und vor allem den darin gelagerten historischen Dokumenten entstand ein immenser Schaden in dreistelliger Millionenhöhe.
Laut Kölner Landgericht waren die Gebäude eingestürzt, weil in unmittelbarer Nähe eine 27 Meter tiefe Baugrube für eine neue U-Bahn-Haltestelle durch eine geborstene Schlitzwand mit Wasser und Sand volllief. Als Ursache stellte das Gericht einen gravierenden Fehler beim Aushub 2005 fest: Arbeiter hatten damals einen Gesteinsblock nicht beseitigt.
Die beiden Bauleiter, die für die Errichtung der Schlitzwand und den Aushub der Grube verantwortlich waren, wurden im Oktober 2018 vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung freigesprochen. Das Landgericht stellte zwar Verletzungen der Sorgfaltspflicht fest. Diese seien jedoch nicht die Ursache für den Einsturz gewesen. Die Staatsanwaltschaft legte Revision ein. Wann ein Urteil gefällt wird, ist offen. (Az. 2 StR 418/19)
© dpa-infocom, dpa:210706-99-281814/2
Quelle: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH

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