Nächtliche Partys und Gewalt in Städten
In der Landeshauptstadt will die Verwaltung mit einem erneuten Verweilverbot auf zwei beliebten Plätzen in der Innenstadt ausufernde Partys verhindern. Zwischen Mitternacht und sechs Uhr morgens ist in der Nacht auf Sonntag der Aufenthalt am Marienplatz und am Feuersee nicht erlaubt. Tübingen setzt weiterhin auf ein Alkoholverbot in der Altstadt außerhalb der Gastronomie.
An den vergangenen Wochenenden hatten sich vielerorts Hunderte feiernde Menschen auf Wiesen und Plätzen versammelt. Dabei hatte es auch zu Auseinandersetzungen mit der Polizei und Gewalt gegegeben.
© dpa-infocom, dpa:210702-99-235809/2
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