Anordnung zum Covid-19-Test vor Abschiebung erlaubt
30. Juni 2021
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30. Juni 2021
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Mainz (dpa/lhe) - Angeordnete Covid-19-Tests vor anstehenden Abschiebungen sind zulässig.
Das hat das Verwaltungsgericht Mainz entschieden, wie es am Mittwoch mitteilte. Zuvor hatte eine Ausländerbehörde einen ausreisepflichtigen Mann dazu verpflichtet, sich vor seiner geplanten Rückführung nach Aserbaidschan einem PCR-Test zu unterziehen. Der Mann reichte daraufhin einen Eilantrag ein, den das Verwaltungsgericht ablehnte.
Die Anordnung eines PCR-Tests sei zur Feststellung der Reisefähigkeit des Antragstellers erforderlich, so die Begründung. Zudem erfordere die Einreise nach Aserbaidschan einen negativen Covid-19-Test, der nicht älter als 48 Stunden sein dürfe.
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Quelle: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH