Normenkontrollantrag gegen Saar-Mediengesetz eingegangen
23. Juni 2021
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Karlsruhe/Saarbrücken (dpa/lrs) - Am Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ist ein Normenkontrollantrag gegen das saarländische Mediengesetz eingegangen.
Dieser sei von Abgeordneten der Bundestagsfraktionen von FDP, Linken und Grünen gestellt worden, sagte eine Sprecherin des Gerichts am Mittwoch in Karlsruhe. Zuvor hatte der «Saarländische Rundfunk» darüber berichtet. Auslöser des Schritts ist die Wahl der früheren CDU-Abgeordneten im Saar-Landtag, Ruth Meyer, zur Direktorin der Landesmedienanstalt durch den Landtag im Januar vergangenen Jahres. Die Anstalt ist vor allem für die Zulassung von Rundfunkveranstaltern und für die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften durch diese zuständig.
Meyer war im Landtag von Abgeordneten der Koalition aus CDU und SPD mit 40 von 51 abgegebenen Stimmen zur Nachfolgerin von Uwe Conradt (CDU) berufen worden. Zuvor war ein Antrag der Linksfraktion gescheitert, die Wahl wegen erheblicher rechtlicher Bedenken von der Tagesordnung zu setzen. Die Linken-Abgeordnete Barbara Spaniol hatte damals vor «möglicherweise monatelangen Rechtsstreitigkeiten» gewarnt. Dass Meyer bereits vor einer Ausschreibung der seit 1. Oktober vakanten Stelle als Kandidatin nominiert worden sei, könne ein Verstoß gegen das Prinzip der Bestenauslese sein.
In einer Mitteilung der FDP-Fraktion im Bundestag vom Mittwoch hieß es mit Blick auf den Normenkontrollantrag: «Wir sind der festen Überzeugung, dass die aktuellen Regelungen zur Wahl einer Direktorin oder eines Direktors der Saarländischen Landesmedienanstalt nicht mit dem Grundgesetz vereinbar sind.» Eine Wahl aus dem Landtag heraus sei alles andere als staatsfern und «keineswegs qualifiziert für die Besetzung einer zentralen Instanz einer Rundfunk- respektive Medienaufsicht».
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Quelle: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH