Beihilfe zur Versklavung von Jesidinnen

18. Juni 2021 ©
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Hamburg (dpa/lno) - Im Hamburger Prozess um die Versklavung zweier Jesidinnen durch den Islamischen Staat (IS) in Syrien hat die Angeklagte am Freitag ein Geständnis abgelegt.
Die 36-jährige Omaima A. räumte in einer von ihrem Verteidiger verlesenen Erklärung ein, dass sie Anfang 2016 ihre Wohnung in der IS-Hochburg Rakka von den Frauen reinigen ließ. «Ich zeigte den beiden Sklavinnen die Wohnung und sagte ihnen, welchen Bereich sie putzen sollten», hieß es in der Erklärung. Eine damalige Freundin von ihr habe die Sklavinnen bei einem Besuch mitgebracht. Zugleich distanzierte sich die in Hamburg geborene Angeklagte vom IS und bedauerte ihr «Fehlverhalten».
Die Vorsitzende des Staatsschutzsenats am Hanseatischen Oberlandesgericht, Ulrike Taeubner, wertete die Erklärung als umfassendes Geständnis. Die Generalstaatsanwaltschaft wirft der Deutsch-Tunesierin vor, als Mitglied der Terrororganisation Beihilfe zur Versklavung der beiden Jesidinnen aus dem Nordirak geleistet zu haben (Az.: 4 St 1/21).
Omaima A. wurde bereits am 2. Oktober 2020 wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Organisation im Ausland zu dreieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt. Das Urteil ist seit März rechtskräftig. Zu Beginn des zweiten Prozesstages am Freitag hatten sich die Beteiligten auf einen maximalen Strafrahmen geeinigt. Demnach kann die 36-Jährige nun mit einer maximal neun Monate längeren Gesamtfreiheitsstrafe rechnen.
© dpa-infocom, dpa:210618-99-48148/3
Quelle: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH

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