Verwaltungsgerichtshof macht Weg für U2-Verlängerung frei
15. Juni 2021
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15. Juni 2021
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Kassel/Frankfurt (dpa/lhe) - Die Stadtbahnlinie U2 von Frankfurt nach Bad Homburg Gonzenheim darf bis zum Bahnhof Bad Homburg verlängert werden.
Mit diesem Urteil hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof die Klagen von Anwohnern gegen den Planfeststellungsbeschluss für die Verlängerung der U2 abgewiesen, wie ein Gerichtssprecher am Dienstag mitteilte. Das Urteil wurde bereits im April entschieden.
Die Strecke soll den Planungen zufolge verlängert werden, um eine räumliche und zeitliche Verknüpfung S-Bahn, Taunusbahn, RB 16, U-Bahn, Stadtbus sowie die geplante Stadtbahn der Regionaltangente West zu ermöglichen. Die Kläger sahen den Lärmschutz nicht ausreichend berücksichtigt. Das Gericht hingegen entschied, es sei nicht zu beanstanden, dass eine Schallschutzwand nicht südlich der Stadtbahn- und Eisenbahngleise vorgesehen sei. Die Lärmbelastung gehe dort vor allem von der Eisenbahn aus.
Der Senat hat keine Revision zugelassen. Dagegen können die Kläger Beschwerde einlegen, über die das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zu entscheiden hätte. (Aktenzeichen: 2 C 720/16.T)
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Quelle: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH