Schwindel mit krankem Welpen

18. Mai 2021 ©
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Frankfurt/Main (dpa/lhe) - Nachdem ein Mann beim Handel mit Hundewelpen betrogen hat, muss er als Strafe 100 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten.
Das hat das Amtsgericht Frankfurt am Dienstag entschieden. Im Gegenzug wurde das Strafverfahren gegen den 29-jährigen Verkäufer eines Staffordshire-Welpens eingestellt.
Seiner Anzeige im Internet zufolge sollte der junge Hund «geimpft und entwurmt» gewesen sein. Nur wenige Tage, nachdem die geschädigte Familie an Weihnachten 2017 das Tier für 850 Euro übernommen hatte, erlitt es einen Herzstillstand und verendete. Laut Anklage gab es weder einen gültigen Impfausweis noch eine tierärztliche Bescheinigung über die Entwurmung.
Nachdem die Käufer des Welpen trotz mehrmaliger Ladung nicht zu den Gerichtsterminen erschienen waren, entschieden sich Gericht und Staatsanwaltschaft für die Einstellung des Verfahrens. Der offenbar mittellose Angeklagte hatte sich zu dem Anklagevorwurf nicht geäußert. Zunächst war er per Strafbefehl zu 2250 Euro Geldstrafe (150 Tagessätze) verurteilt worden.
© dpa-infocom, dpa:210518-99-647438/2
Quelle: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH

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