Höxter: Nachträgliche Sicherungsverwahrung wird geprüft

26. Februar 2021 ©
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Mehr als zwei Jahre nach den Urteilen im Prozess um das sogenannte «Horrorhaus» von in Westfalen prüft die Staatsanwaltschaft Paderborn, ob gegen einen damals verurteilten heute 50-Jährigen nachträglich Sicherungsverwahrung angeordnet werden muss. Der Mann war im Oktober 2018 zu elf Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden, seine Ex-Frau zu 13 Jahren Haft.
Münster/ (dpa) - Mehr als zwei Jahre nach den Urteilen im Prozess um das sogenannte «Horrorhaus» von in Westfalen prüft die Staatsanwaltschaft Paderborn, ob gegen einen damals verurteilten heute 50-Jährigen nachträglich Sicherungsverwahrung angeordnet werden muss. Der Mann war im Oktober 2018 zu elf Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden, seine Ex-Frau zu 13 Jahren Haft. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass das Paar über Jahre Frauen in dem Haus bei misshandelt und gequält hat, zwei der Opfer starben.
Quelle: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH

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