Rechtsreferendare sollen wieder Beamte auf Probe werden
15. Februar 2021
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Erfurt (dpa/th) – Das Thüringer Justizministerium will Rechtsreferendare des Freistaats wieder als Beamte auf Probe einstellen. «Um die bereits begonnene Verjüngung der Justiz in Thüringen fortführen und eine homogene Altersstruktur schaffen zu können, muss der Anteil der Neueinstellungen von Proberichtern erhöht werden», sagte ein Ministeriumssprecher der Deutschen Presse-Agentur.
Erfurt (dpa/th) – Das Thüringer Justizministerium will Rechtsreferendare des Freistaats wieder als Beamte auf Probe einstellen. «Um die bereits begonnene Verjüngung der Justiz in Thüringen fortführen und eine homogene Altersstruktur schaffen zu können, muss der Anteil der Neueinstellungen von Proberichtern erhöht werden», sagte ein Ministeriumssprecher der Deutschen Presse-Agentur. Dies sei aber nur möglich, wenn es ausreichend qualifizierte Bewerber für diese Stellen gebe.
Zuletzt seien die entsprechenden Bewerberzahlen zurückgegangen. Sie würden nach Überzeugung des Ministerium dann wieder steigen, wenn der juristische Vorbereitungsdienst wieder im Beamtenverhältnis auf Widerruf absolviert werde und nicht wie derzeit im Angestelltenverhältnis.
Thüringen hatte sich vor etwa fünf Jahren entschieden, Rechtsreferendare nicht mehr als Beamte auf Probe ein-, sondern sie beim Land anzustellen. Vielen Nachwuchsjuristen erscheint diese Art der Beschäftigung offenbar auch im Ländervergleich weniger attraktiv. Zwar sei es theoretisch auch möglich, die sogenannte Unterhaltsbeihilfe zu erhöhen, die angestellte Nachwuchsjuristen vom Land derzeit erhalten.
Nach den Erfahrungen werde dieser Schritt aber nicht genügen, um ausreichend qualifizierten Nachwuchs für ein Rechtsreferendariat in Thüringen zu begeistern, sagte der Sprecher. «Entscheidend für die Steigerung der Attraktivität ist vielmehr die Verbeamtung der Rechtsreferendare und die damit verbundenen statusrechtlichen Vorteile.»
Wer Richter oder Staatsanwalt werden will, muss in Deutschland nach einem Jurastudium und dem ersten Staatsexamen ein etwa zweijähriges Referendariat absolvieren. Dabei wird der Referendar zum Beispiel an Gerichten oder Staatsanwaltschaften eingesetzt und sammelt praktische Erfahrungen. Anschließend legt er das zweite Staatsexamen ab und erlangt damit die grundsätzliche Befähigung zum Richteramt. Das ist die formale Voraussetzung, um später als Richter oder Staatsanwalt arbeiten zu können.
Nach Angaben des Justizministeriums ist ein Großteil der etwa 700 Richter und Staatsanwälte in Thüringen älter als 50 Jahre - und wird damit in absehbarer Zeit pensioniert. Seit einigen Jahren schon versucht das Ministerium, ausreichend Nachfolger für die Ausscheidenden zu finden. Das Ministerium hat bereits eine konkrete Initiative erarbeitet, mit deren Hilfe Rechtsreferendare wieder als Beamte auf Probe eingestellt werden sollen. Diese soll nun dem Landtag vorgelegt werden.
Sollten Rechtsreferendare wieder Probebeamte werden, würde das nach Angaben des Sprechers aber zu höheren Kosten für den Landeshaushalt führen. Für die Ausbildung eines ledigen, kinderlosen Rechtsreferendars im Beamtenverhältnis auf Widerruf würden über die gesamte Dauer der Ausbildung Personalkosten in Höhe von etwa 47 500 Euro anfallen, sagte der Sprecher. Die vergleichbaren Kosten für einen angestellten Referendar lägen bei etwa 38 200 Euro. Da aber nur etwa 60 Rechtsreferendare jährlich in Thüringen eingestellt würden, seien die Mehrkosten insgesamt verhältnismäßig gering.
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Quelle: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH