Brennelemente-Exporteurin darf Kernkraftwerk beliefern
12. Februar 2021
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Eine Exporteurin von Brennelementen darf trotz Widersprüchen ein Schweizer Atomkraftwerk mit Kernbrennstoffen beliefern. Wie eine Sprecherin des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Freitag mitteilte, gab die für Atomrecht zuständige 6.
Frankfurt/Main (dpa/lhe) - Eine Exporteurin von Brennelementen darf trotz Widersprüchen ein Schweizer Atomkraftwerk mit Kernbrennstoffen beliefern. Wie eine Sprecherin des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Freitag mitteilte, gab die für Atomrecht zuständige 6. Kammer dem Eilantrag statt. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hatte der Antragstellerin im vergangenen September eine atomrechtliche Ausfuhrgenehmigung für die Belieferung eines an der deutschen Grenze gelegenen Schweizer Kernkraftwerks erteilt.
Dagegen hatten drei im Süden Baden-Württembergs lebende Privatpersonen und ein Umweltschutzverband Widerspruch eingelegt und argumentiert, der Betrieb des Kernkraftwerks bedrohe die Sicherheit der ganzen Region. Es sei veraltet, störanfällig und erfülle die aktuellen Sicherheitsanforderungen nicht. Im Falle eines schweren Unfalls werde es auf deutscher Seite wesentlich mehr Strahlenopfer geben als in der Schweiz.
Zum Feststellungsantrag der Exporteurin entschied das Verwaltungsgericht, dass die Ausfuhrgenehmigung ungeachtet der Widersprüche sofort vollziehbar sei. Dem Umweltschutzverband stehe zudem kein Widerspruchsrecht zu, da die deutsche Rechtsordnung im Hinblick auf atomrechtliche Exportgenehmigungen kein Verbandsklagerecht vorsehe.
Gegen den Beschluss kann innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Beschwerde beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel eingelegt werden (Az.: 6 L 3232/20).
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Quelle: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH