Ex-AWO-Funktionäre wegen Untreue angeklagt
10. Februar 2021
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Zwei ehemalige Führungskräfte des Kreisverbandes Müritz der Arbeiterwohlfahrt (AWO) müssen sich von Donnerstag an vor dem Landgericht Schwerin verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft dem langjährigen Warener AWO-Geschäftsführer Peter Olijnyk und dem ehemaligen Kreisverbandsvorsitzenden Götz-Peter Lohmann besonders schwere Untreue beziehungsweise Beihilfe zur Untreue vor.
Schwerin (dpa/mv) - Zwei ehemalige Führungskräfte des Kreisverbandes Müritz der Arbeiterwohlfahrt (AWO) müssen sich von Donnerstag an vor dem Landgericht Schwerin verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft dem langjährigen Warener AWO-Geschäftsführer Peter Olijnyk und dem ehemaligen Kreisverbandsvorsitzenden Götz-Peter Lohmann besonders schwere Untreue beziehungsweise Beihilfe zur Untreue vor. Der Fall war bereits Anlass für einen Parlamentarischen Untersuchungsausschuss des Landtags, der sich mit der Förderung der Wohlfahrtsverbände insgesamt befasste, und auch für einen Zivilprozess zwischen der AWO und Olijnyk, den dieser vor dem Oberlandesgericht (OLG) verlor.
Der heute 72-jährige Olijnyk und der 78-jährige ehemalige SPD-Bundestagsabgeordnete Lohmann sollen sich laut Anklage zwischen 2005 und 2016 gegenseitig und an den Gremien der AWO vorbei lukrative Einkommen zu Lasten der AWO verschafft haben. Demnach sollen von Lohmann unterschriebene Vereinbarungen Kreisgeschäftsführer Olijnyk unangemessen hohe Vergütungen und Rentenansprüche in Höhe von 1,23 Millionen Euro zugesichert haben. Andererseits soll Olijnyk für Lohmann einen Arbeitsvertrag bei einer AWO-Firma unterzeichnet haben, ohne dass Lohmann für die insgesamt gezahlten 675 000 Euro später auch Leistungen erbrachte. Obwohl Lohmann wegen Beihilfe angeklagt ist, könnte er je nach Prozessverlauf auch als Mittäter verurteilt werden, sagte ein Gerichtssprecher.
Nachdem die Höhe des Gehalts bekannt wurde, war Olijnyk 2016 fristlos entlassen worden. Dagegen wehrte er sich vor Gericht, allerdings erfolglos. Das Oberlandesgericht (OLG) Rostock entschied 2019, dass er rund 390 000 Euro an überhöhtem Gehalt, Tantiemen und Betriebsrentenanteilen an die AWO zurückzahlen muss (Az 1U 36/16). Die Vertragsänderungen, mit denen Olijnyks Gehalt erhöht wurde, seien ungültig, entschieden die Richter. Neben Lohmann hätte ein weiteres AWO-Vorstandsmitglied unterschreiben müssen, so das OLG.
Unter anderem aufgrund des Falls «AWO Müritz» beantragte die AfD 2017 im Landtag die Einsetzung eines Parlamentarischen Untersuchungsausschusses (PUA), der die Förderung und die Kontrolle der Wohlfahrtsverbände durchleuchten sollte. Zum Abschluss der Untersuchungen erklärte der Obmann der SPD-Fraktion, Dirk Stamer, es sei kein Fehlverhalten in der Förderpraxis und bei der politischen Führung greifbar. Thomas de Jesus Fernandes (AfD) kritisierte hingegen, die PUA-Arbeit sei von der SPD/CDU-Regierungskoalition eingeschränkt worden, von einer ordnungsgemäßen Untersuchung könne keine Rede sein.
Der Landtags-Sonderausschuss hatte auch Olijnyk als Zeugen gehört. Der Ex-AWO-Manager bezog nach Erkenntnissen des PUA zuletzt 150 000 Euro im Jahr. Dazu wollte er 35 000 Euro Tantiemen im Jahr und eine lebenslange Betriebsrente von 2000 Euro. Olijnyk verteidigte sein Einkommen als «angemessen». Er habe die AWO Müritz mit aufgebaut und die gemeinnützige AWO GmbH zu einem erfolgreichen Unternehmen gemacht. Seine fristlose Kündigung im Juni 2016 habe ihn wie ein Blitz aus heiterem Himmel getroffen, erklärte er.
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Quelle: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH