Gerichtshof stellt Regierungshandeln in Krise auf Prüfstand
21. Januar 2021
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Bei der Verhandlung verwies Staatskanzleichef Jörg Mielke auf den Zeitdruck, unter dem die Verordnungen erstellt wurden. Da diese innerhalb weniger Wochen stets aktualisiert würden, sei die Parlamentsbeteiligung über die regelmäßigen Landtagssitzungen gewährleistet gewesen.
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Bei der Verhandlung verwies Staatskanzleichef Jörg Mielke auf den Zeitdruck, unter dem die Verordnungen erstellt wurden. Da diese innerhalb weniger Wochen stets aktualisiert würden, sei die Parlamentsbeteiligung über die regelmäßigen Landtagssitzungen gewährleistet gewesen. Nach Eingang der Klage beim Staatsgerichtshof änderte die Regierung ihre Praxis im Sommer und informiert seitdem den Landtag über den Inhalt von Änderungen der Corona-Verordnung vorab. Eine Verpflichtung dazu sieht sie aber weiterhin nicht.
Der Parlamentarische Geschäftsführer der Grünen, Helge Limburg, wandte vor Gericht ein, dass eine mündliche Information einzelner Abgeordneter in Landtagsausschüssen, wie sie in der Anfangsphase der Krise praktiziert wurde, der Unterrichtungspflicht des Parlaments mit allen Abgeordneten nicht gerecht werde. Damit sich der Landtag bei den einschneidenden Corona-Verordnungen für die Belange der Öffentlichkeit einsetzen könne, müsse er vorab über den Inhalt informiert sein.
FDP-Fraktionschef Stefan Birker betonte, die Landesregierung habe sich einer öffentlichen Debatte entzogen. Dabei könne es zur Akzeptanz der Corona-Regeln beitragen, wenn die Menschen sehen, dass die Politik über den richtigen Kurs auch streitet und nach dem besten Weg sucht.
Der Präsident des Staatsgerichtshofs, Thomas Smollich, hinterfragte, weshalb die Regierung zwar den Landkreistag vorab über die Verordnungsentwürfe informierte, nicht aber den Landtag. Im Normalfall - das stellte er klar - hätte der Landtag über eine Verordnung dieser Tragweite auf jeden Fall informiert werden müssen, um die Möglichkeit der Einflussnahme zu erhalten. Ob diese Pflicht angesichts der Kurzfristigkeit bei den Corona-Verordnungen notfalls auch mit der Veröffentlichung erfüllt sein kann, ist einer der Punkte, den das Gericht für seine Entscheidung prüfen muss.
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Quelle: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH