BGH bestätigt Freispruch nach Düsseldorfer Wehrhahn-Anschlag
14. Januar 2021
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14. Januar 2021
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Zwei Jahrzehnte nach einem Rohrbomben-Anschlag auf eine Gruppe Sprachschüler in Düsseldorf ist der lange als Attentäter Verdächtige rechtskräftig freigesprochen. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe bestätigte am Donnerstag das Urteil des Düsseldorfer Landgerichts von 2018.
Karlsruhe (dpa) - Zwei Jahrzehnte nach einem Rohrbomben-Anschlag auf eine Gruppe Sprachschüler in Düsseldorf ist der lange als Attentäter Verdächtige rechtskräftig freigesprochen. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe bestätigte am Donnerstag das Urteil des Düsseldorfer Landgerichts von 2018. Es weise keine Rechtsfehler auf. Die Düsseldorfer Richter hatten in dem späten Prozess auf Freispruch entschieden, weil gegen den heute 54-jährigen Angeklagten aus der rechten Szene eindeutige Beweise fehlten. (Az. 3 StR 124/20)
Der Anschlag hatte sich am 27. Juli 2000 am S-Bahnhof Wehrhahn ereignet. Zehn der Sprachschüler aus Russland, der Ukraine und Aserbaidschan wurden teils lebensgefährlich verletzt, eine schwangere Frau verlor ihr Kind. Einige der Opfer sind jüdischer Abstammung.
Quelle: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH