Bei Kontaktlimits Ausnahmen für Kinder und Pflegebedürftige

6. Januar 2021 ©
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Schleswig-Holstein will von den mit dem Bund vereinbarten verschärften Kontaktbeschränkungen in der Corona-Pandemie zwei Gruppen ausnehmen. Dies betreffe Kinder unter 15, die von Familienangehörigen betreut werden, und die Pflege bedürftiger Angehöriger, sagte Gesundheitsminister Heiner Garg (FDP) am Mittwoch in Kiel.
Kiel (dpa/lno) - Schleswig-Holstein will von den mit dem Bund vereinbarten verschärften Kontaktbeschränkungen in der Corona-Pandemie zwei Gruppen ausnehmen. Dies betreffe Kinder unter 15, die von Familienangehörigen betreut werden, und die Pflege bedürftiger Angehöriger, sagte Gesundheitsminister Heiner Garg (FDP) am Mittwoch in Kiel. Dies solle so in die neue Landesverordnung aufgenommen werden. Bund und Länder haben beschlossen, dass sich grundsätzlich die Angehörigen eines Haushalts künftig vorerst nur noch mit einer weiteren Person treffen dürfen. Hintergrund sind die anhaltend hohen Infektionszahlen.
Quelle: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH

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