BGH verhandelt über Revision von Schneider

5. Januar 2021 ©
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Auch nach der zweiten Verurteilung des früheren NPD-Politikers Maik Schneider wegen Brandstiftung an einer Turnhalle in Nauen (Havelland) beschäftigt der Fall weiterhin die Justiz. Für den 25.
Potsdam/Karlsruhe (dpa/bb) - Auch nach der zweiten Verurteilung des früheren NPD-Politikers Maik Schneider wegen Brandstiftung an einer Turnhalle in Nauen (Havelland) beschäftigt der Fall weiterhin die Justiz. Für den 25. Februar hat der Bundesgerichtshof (BGH) einen Termin zur Hauptverhandlung gegen das Urteil des Landgerichts Potsdam bestimmt, wie eine Sprecherin am Dienstag bestätigte. Die Ladung war der Verteidigung von Schneider nach eigenen Angaben zuvor zugegangen.
Schneider hatte gegen das Urteil des Potsdamer Gerichts vom 2. Oktober 2019 Revision eingelegt. Aus Sicht seines Verteidigers, des Rechtsanwalts Sven-Oliver Milke, hat das Gericht unter anderem die Brandstiftung an der Turnhalle nicht ausreichend begründet. Auch die Staatsanwaltschaft legte gegen das Urteil Revision ein.
Darin rügt die Anklage laut der BGH-Sprecherin die Bildung der Gesamtstrafe von neun Jahren und einem Monat für das Abbrennen der geplanten Flüchtlingsunterkunft und weitere Straftaten. Das Verfahren gegen Schneider, der im Januar 2019 nach knapp drei Jahren Untersuchungshaft wegen überlanger Verfahrensdauer auf freien Fuß gesetzt worden war, zieht sich damit weiterhin in die Länge.
In den meisten Fällen entscheidet der BGH über Revisionen durch Beschluss. Selten kommt es zu einer Hauptverhandlung - nach Gerichtsangaben in fünf Prozent der Fälle. In der anstehenden Verhandlung werden die Parteien noch einmal gehört. «Ich gehe ganz fest davon aus, dass nach der mündlichen Verhandlung die Sache zum Landgericht zurückverwiesen wird», sagte Rechtsanwalt Milke. «Wenn die Verteidigung aussichtslos wäre, hätten sie uns nicht geladen.»
Schneider war für die von ihm eingeräumte Brandstiftung an der Turnhalle im August 2015 vom Landgericht Potsdam bereits in einem ersten Prozess im Februar 2017 zu neuneinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Der BGH hob das Urteil jedoch auf, weil ein Schöffe aus Sicht der Richter befangen gewesen war. Daraufhin war es zu dem zweiten Prozess vor dem Landgericht Potsdam gekommen.
Quelle: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH

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