Weißer Ring zu Gewalttaten mit Autos

31. Dezember 2020 ©
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Der Bundesvorsitzende des Weißen Rings, Jörg Ziercke, hat die unverzügliche Einführung eines Rechtsanspruchs auf soziale Entschädigung für Opfer von Gewalttaten mit Autos wie in Trier oder Volkmarsen gefordert. Die Novelle des Opferentschädigungsgesetzes (OEG) sehe dies zwar vor, aber erst von 2024 an, kritisierte Ziercke im Gespräch mit der Deutschen Presse-Agentur in Mainz.
Mainz (dpa) - Der Bundesvorsitzende des Weißen Rings, Jörg Ziercke, hat die unverzügliche Einführung eines Rechtsanspruchs auf soziale Entschädigung für Opfer von Gewalttaten mit Autos wie in Trier oder Volkmarsen gefordert. Die Novelle des Opferentschädigungsgesetzes (OEG) sehe dies zwar vor, aber erst von 2024 an, kritisierte Ziercke im Gespräch mit der Deutschen Presse-Agentur in Mainz. Er habe Bundessozialminister Hubertus Heil (SPD) bereits in einem Brief dazu aufgefordert, dies vorzuziehen.
«Amokfahrten und Terroranschläge mit Lkw oder Pkw müssen über einen Rechtsanspruch im Gesetz ab sofort geregelt werden», betonte Ziercke. Opfer einer Gewalttat, die danach gesundheitliche Probleme haben, bekommen nach dem Gesetz Unterstützung vom Staat wie etwa eine Rente oder Heilbehandlungen. Doch auch dabei sieht Ziercke dringenden Handlungsbedarf. «Die Verfahren dauern zu lange. Leute werden in Widerspruchsverfahren verwiesen und Ansprüche nicht anerkannt», kritisierte der frühere Chef des Bundeskriminalamts.
Daher habe der Weiße Ring als Opferschutzorganisation in der Vergangenheit angeregt, sogenannte Clearingstellen in den Ländern einzurichten. So sollte die Frage nach sozialen Entschädigungen von Verbrechensopfern geklärt werden. Diese nach Einschätzung Zierckes dringend notwendigen Clearingstellen seien aber nicht entstanden. Er plädierte dafür, Pilotverfahren in ein oder zwei Bundesländern einzurichten, damit die Verwaltung erkenne, dass diese Stellen wirklich positiv seien und einen Sinn hätten. Mit dem Wissen der Fachleute in solchen Stellen würden Entscheidungen besser und schneller getroffen.
In Trier in Rheinland-Pfalz war ein Amokfahrer am 1. Dezember mit einem Sportgeländewagen durch die Fußgängerzone gerast und hatte fünf Menschen getötet sowie mindestens 24 Menschen verletzt. Eine ähnliche Gewalttat im nordhessischen Volkmarsen am Rosenmontag 2020 habe mehr als 150 Menschen psychisch stark getroffen, sagte Ziercke. Zwar habe Minister Heil die Härtefallregelung eingesetzt, wie schon bei dem Terroranschlag auf dem Berliner Weihnachtsmarkt 2016. «Einen Rechtsanspruch gibt es aber weiterhin nicht.»
Die Prävention solcher Taten sei ganz schwierig, sagte Ziercke. Wenn Menschen psychisch auffällig würden oder in existenziellen Nöten seien, lasse sich nur an die Gesamtverantwortung aller appellieren, die mit solchen Menschen zu tun haben, sie nicht durch den Rost fallen zu lassen: «Auf die Menschen zugehen und Kontakte zu Hilfsorganisationen herstellen.»
Die Innenministerkonferenz (IMK) will nach der Amokfahrt in Trier untersuchen, ob für solche Gewalttaten frühzeitig Anhaltspunkte ausgemacht werden können. Eine Arbeitsgruppe der IMK solle dies analysieren und prüfen, ob bundesweit abgestimmte Indikatoren und darauf aufbauende Handlungskonzepte zur Verhinderung von Amoktaten und Anschlägen beitragen können.
Quelle: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH

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