Nächtliche Ausgangsbeschränkung auch in Gütersloh
27. Dezember 2020
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27. Dezember 2020
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In Nordrhein-Westfalen hat mit Gütersloh ein weiterer Kreis wegen hoher Corona-Infektionszahlen eine nächtliche Ausgangsbeschränkung beschlossen. Diese gelte von Montag an zunächst bis zum 10.
Gütersloh (dpa/lnw) - In Nordrhein-Westfalen hat mit Gütersloh ein weiterer Kreis wegen hoher Corona-Infektionszahlen eine nächtliche Ausgangsbeschränkung beschlossen. Diese gelte von Montag an zunächst bis zum 10. Januar von 22.00 Uhr bis 5.00 Uhr morgens, teilte der Kreis am Sonntag mit. In dieser Zeit dürfe das Haus nur aus gewichtigen Gründen verlassen werden. Dazu zählen beispielsweise medizinische oder berufliche Notwendigkeiten oder die Versorgung von Tieren. Zuvor hatten bereits Oberhausen, die Kreise Düren und Lippe und die Stadt Solingen eine nächtliche Ausgangsbeschränkung beschlossen. Eine Ausnahme über Silvester soll es nicht geben.
Darüber hinaus dürfen sich bei privaten Zusammenkünften nur noch zwei Hausstände mit maximal fünf Personen treffen. Kinder bis 14 Jahre werden nicht mitgezählt. Außerdem werden nun FFP-2-Masken oder KN95-Masken in Senioreneinrichtungen, Asylbewerberheimen, Obdachlosenunterkünften und Behinderteneinrichtungen vorgeschrieben.
Die Zahl der binnen sieben Tagen an die Gesundheitsämter gemeldeten Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner (Sieben-Tage-Inzidenz) betrug am Sonntagmorgen im NRW-Durchschnitt 150,6. Gütersloh lag bei 222,8. Das Robert Koch-Institut wies allerdings darauf hin dass über die Feiertage meist weniger Personen einen Arzt aufsuchten. Dadurch würden weniger Proben genommen und weniger Laboruntersuchungen durchgeführt, was zu weniger Meldungen an die Gesundheitsämter führe. Zum anderen könne es sein, dass nicht alle Gesundheitsämter Daten übermittelten.
Quelle: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH