Ausgangsbeschränkungen gelten nicht für gebuchte Reisen
22. Dezember 2020
©
22. Dezember 2020
©
Die verschärften Ausgangsbeschränkungen in der Corona-Krise in einigen Kommunen Hessens gelten nicht bei länger gebuchten Flug-, Bahn- oder Busreisen. Dies gelte jedoch nur, wenn es für eine Reise zwingend erforderlich ist, sich zwischen 21.00 und 5.00 Uhr zu einem Bahnhof oder Flughafen zu begeben oder von dort nach Hause zu kommen, teilte das hessische Verkehrsministerium am Dienstag mit.
Wiesbaden (dpa/lhe) - Die verschärften Ausgangsbeschränkungen in der Corona-Krise in einigen Kommunen Hessens gelten nicht bei länger gebuchten Flug-, Bahn- oder Busreisen. Dies gelte jedoch nur, wenn es für eine Reise zwingend erforderlich ist, sich zwischen 21.00 und 5.00 Uhr zu einem Bahnhof oder Flughafen zu begeben oder von dort nach Hause zu kommen, teilte das hessische Verkehrsministerium am Dienstag mit. Auch bei unverschuldeten Verspätungen oder Verzögerungen würden keine Bußgelder fällig, wenn Menschen deswegen nicht rechtzeitig ihre Wohnung erreichen könnten. Auch sei für Durchreisende der Aufenthalt auf einem Bahnhof oder Flughafen während der Ausgangsbeschränkungen gestattet.
Quelle: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH