ZDF sieht einen ermutigenden Punkt

22. Dezember 2020 ©
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ZDF-Intendant Thomas Bellut hat die Eilantrags-Ablehnung des Bundesverfassungsgerichts zur Blockade des Rundfunkbeitrags zur Kenntnis genommen und sieht zugleich einen ermutigenden Punkt. Der Intendant teilte am Dienstag auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit:
Mainz (dpa) - ZDF-Intendant Thomas Bellut hat die Eilantrags-Ablehnung des Bundesverfassungsgerichts zur Blockade des Rundfunkbeitrags zur Kenntnis genommen und sieht zugleich einen ermutigenden Punkt. Der Intendant teilte am Dienstag auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit: «Das ZDF hat die Eilentscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Kenntnis genommen und wartet das Verfahren in der Hauptsache ab. Ermutigend ist der Hinweis in der Begründung, dass eine Verletzung der Rundfunkfreiheit angesichts der bisherigen Rechtsprechung möglich ist.»
Zuvor hatte das Bundesverfassungsgericht Eilanträge von ARD, ZDF und Deutschlandradio gegen die Blockade der Erhöhung des Rundfunkbeitrags durch Sachsen-Anhalt abgewiesen. Der monatliche Beitrag sollte ursprünglich zum 1. Januar 2021 von 17,50 Euro auf 18,36 Euro steigen. 15 Bundesländer haben zugestimmt, Sachsen-Anhalt blockiert. Der entsprechende Staatsvertrag kann dadurch nicht in Kraft treten.
Die Richter werden in dem eigentlichen Verfahren zu den Verfassungsbeschwerden erst später urteilen, die Eil-Anträge waren vorgelagert. In seiner Entscheidung dazu führte das Gericht am Dienstag zugleich aus, dass die Verfassungsbeschwerden «weder offensichtlich unzulässig noch offensichtlich unbegründet» seien. Mit Blick auf die bisherige Rechtsprechung erscheine eine Verletzung der durch das Grundgesetz geschützten Rundfunkfreiheit «zumindest möglich».
Quelle: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH

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