Freisprüche im bayerischen LKA-Spitzel-Prozess

22. Dezember 2020 ©
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Im Spitzel-Prozess um die Machenschaften des bayerischen Landeskriminalamtes im Rocker-Milieu hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe das Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth aus dem Jahr 2018 im Wesentlichen bestätigt. Die Freisprüche für vier der sechs Angeklagten - teils damalige Führungskräfte des LKA - sind damit rechtskräftig, teilte der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 22.
Karlsruhe/Nürnberg (dpa/lby) - Im Spitzel-Prozess um die Machenschaften des bayerischen Landeskriminalamtes im Rocker-Milieu hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe das Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth aus dem Jahr 2018 im Wesentlichen bestätigt. Die Freisprüche für vier der sechs Angeklagten - teils damalige Führungskräfte des LKA - sind damit rechtskräftig, teilte der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 22. Dezember mit.
Der Revision zweier Angeklagter, die wegen uneidlicher Falschaussage verurteilt worden waren, werde dagegen stattgegeben. Dieser - vergleichsweise kleine - Teil des Gesamtverfahrens müsse nun noch einmal in Nürnberg verhandelt werden. Ein Justizsprecher in Nürnberg sagte, dafür müsse nun ein Termin im neuen Jahr gefunden werden.
Das LKA hatte damals einen V-Mann, der nicht Polizeibeamter war, in die Rockergruppe «Bandidos» eingeschleust. Die später von der Staatsanwaltschaft angeklagten LKA-Leute hatten den V-Mann instruiert, auch einen geplanten Bagger-Diebstahl der Gruppe in Dänemark mitzuverfolgen. Die Staatsanwaltschaft war damals von einer mittelbaren Täterschaft der LKA-Männer ausgegangen. Das Nürnberger Gericht und nun auch der Bundesgerichtshof waren dem aber nicht gefolgt.
Die beiden zu Bewährungsstrafen verurteilten Polizisten - darunter der unmittelbare V-Mann-Führer - sollen in einem weiteren Gerichtsprozess am Landgericht Würzburg, in dem es um Drogengeschäfte des V-Mannes ging, gelogen haben. In dieser Hinsicht sei die Beweisführung des Landgerichts widersprüchlich gewesen, urteilte der BGH am Dienstag. Deshalb müsse dieser Teil noch einmal verhandelt werden.
Quelle: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH

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