Ablehnung von Zwangsquarantäne nach Inlandsreisen
18. Dezember 2020
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18. Dezember 2020
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An den Plänen von Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) für eine Zwangsquarantäne für Reiserückkehrer aus deutschen Corona-HochrisikoGeBieten mehrt sich Kritik. Nach dem Bürgerbeauftragten Matthias Crone lehnte auch die oppositionelle im Schweriner Landtag das Vorhaben ab.
Schwerin (dpa/mv) - An den Plänen von Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) für eine Zwangsquarantäne für Reiserückkehrer aus deutschen Corona-HochrisikoGeBieten mehrt sich Kritik. Nach dem Bürgerbeauftragten Matthias Crone lehnte auch die oppositionelle im Schweriner Landtag das Vorhaben ab. Es sei unverständlich, dass Schwesig in ihren Überlegungen immer noch zwischen Hochrisikogebieten anderer Bundesländer und dem eigenen Bundesland unterscheide, sagte die Fraktionsvorsitzende Simone Oldenburg am Freitag. Crone hatte am Vortag Kritik an den Plänen geübt.
«Mecklenburg-Vorpommern hat den Status geringerer Neuinfektionsraten längst verloren. Deshalb kann sie nicht mit zweierlei Maß messen», meinte Oldenburg mit Blick auf Schwesig. Schwerin und der Landkreis Seenplatte hätten ähnliche Infektionsraten wie die Kreise Weimar oder Sömmerda in Thüringen. Oldenburgs Vorschlag: Entweder gehen alle in Quarantäne, die aus einem Hochrisikogebiet kommen - dies auch innerhalb des Landes - oder man belässt es bei den aktuell bestehenden Regelungen. «Wir sind für Letzteres.» Schwesigs Plan sei Aktionismus.
Seit Freitagvormittag befasst sich die Landesregierung in einer Sondersitzung mit den geplanten Reiseregeln. Nach Schwesigs Plänen sollen über die Weihnachtsfeiertage Reisen zu engen Familienangehörigen in anderen Bundesländern ohne Einschränkungen möglich sein. Wer aber entfernte Verwandte oder Freunde besucht, soll nach der Rückkehr für zehn Tage in Quarantäne, die nur durch zwei negative Tests verkürzt werden kann. Besuche aus anderen Bundesländern in Mecklenburg-Vorpommern sollen nur Angehörigen der Kernfamilie, also Eltern, Kindern, Enkeln und Großeltern mit jeweiligen Partnern erlaubt sein.
Quelle: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH