AfD-Klage zu Ausschüssen im Bayreuther Stadtrat abgelehnt
10. Dezember 2020
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Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat einen Eilantrag der AfD abgelehnt, mit dem die Partei eine Neubesetzung der Ausschüsse im Stadtrat von Bayreuth erreichen wollte. Das bestätigte ein Justizsprecher am Donnerstag.
Bayreuth/München (dpa/lby) - Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat einen Eilantrag der AfD abgelehnt, mit dem die Partei eine Neubesetzung der Ausschüsse im Stadtrat von Bayreuth erreichen wollte. Das bestätigte ein Justizsprecher am Donnerstag. Zuerst hatte der «Kurier» darüber berichtet.
Der Stadtrat hatte zu Beginn seiner Arbeit im Frühjahr beschlossen, die Sitze je nach Größe des Gremiums unterschiedlich zu vergeben. Größere Ausschüsse mit mindestens elf Mitgliedern wurden demnach nach dem sogenannten d'Hondt-Verfahren besetzt, kleinere nach dem Verfahren von Sainte-Laguë/Schepers. Damit war keiner der beiden AfD-Stadträte in Bayreuth Mitglied eines Ausschusses, die deswegen vor Gericht zogen.
Das Verwaltungsgericht Bayreuth hatte der AfD im August in einem Eilverfahren zumindest teilweise Recht gegeben. Die Stadt legte gegen den Beschluss mit Erfolg Beschwerde ein. Nach dem abgelehnten Eil-Antrag muss nun das Verwaltungsgericht in Bayreuth über die Hauptsache entscheiden.
Die Sitze in den Ausschüssen werden in Bayreuth inzwischen einheitlich nach d'Hondt vergeben, was nach wie vor bedeutet, dass die AfD-Stadträte mit keinem Sitz vertreten sind.
Quelle: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH