OVG zweifelt an Quarantäne für Auslandsreisende
1. Dezember 2020
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Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) zweifelt an der Rechtmäßigkeit der Quarantäne-Verordnung für Reiserückkehrer aus dem Ausland. Es sei offen, ob die Regelungen gegen den Gleichheitsgrundsatz verstoßen und die Verhältnismäßigkeit gewahrt sei, urteilte das Gericht in einem am Dienstag veröffentlichten Eilentscheid.
Lüneburg (dpa/lni) - Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) zweifelt an der Rechtmäßigkeit der Quarantäne-Verordnung für Reiserückkehrer aus dem Ausland. Es sei offen, ob die Regelungen gegen den Gleichheitsgrundsatz verstoßen und die Verhältnismäßigkeit gewahrt sei, urteilte das Gericht in einem am Dienstag veröffentlichten Eilentscheid.
Ob es die Quarantäne-Verordnung für rechtmäßig hält oder für unwirksam erklärt, werde das Gericht im nun folgenden Hauptsacheverfahren entscheiden. Geklagt hatte ein Mann, der in Spanien ein Ferienhaus in einer Region besitzt, in der die Corona-Infektionslage schwächer ist als in seiner niedersächsischen Heimat (Az.: 13 MN 520/20).
Das Gericht betonte zwar, dass die Quarantäne-Vorschrift formal richtig sei und berücksichtigt werden müsse, dass ein Auslandsreisender ganz unabhängig von der Infektionslage einem höheren Infektionsrisiko auch unterwegs ausgesetzt sei. Die Vorschrift könne auch nicht sämtliche Einzelfälle berücksichtigen, weil sie dann schwer zu hantieren sei.
Verbleibende ungerechtfertigte Ungleichbehandlungen könnten aber durch individuelle Befreiungen von der Quarantäne-Pflicht überwunden werden, hieß es. Ob diese im Fall der niedersächsischen Regeln ausreichend sind, will das Gericht nun im Detail überprüfen und dann abschließend entscheiden. In Nordrhein-Westfalen hatte zuletzt ein Gericht die Quarantäne-Regeln gekippt und sie als unwirksam zur Bekämpfung der Pandemie bezeichnet.
In einem weiteren Verfahren bestätigte das OVG in Lüneburg unterdessen die nach der Corona-Verordnung des Landes angeordnete Maskenpflicht im Schulunterricht in Corona-Hotspots. Die Maskenpflicht diene dem Infektionsschutz und sei nicht zu beanstanden, lautete das Urteil (Az.: 13 MN 519/20).
Quelle: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH