Senat berät über Corona-Maßnahmen

26. November 2020 ©
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Nach der Einigung von Bund und Ländern auf eine Verlängerung des Teil-Lockdowns zur Eindämmung der Corona-Pandemie kommt der Senat am Donnerstag zu einer Sondersitzung zusammen. Bei dem Treffen geht es um die Umsetzung der Beschlüsse auf Landesebene.
Berlin (dpa/bb) - Nach der Einigung von Bund und Ländern auf eine Verlängerung des Teil-Lockdowns zur Eindämmung der Corona-Pandemie kommt der Senat am Donnerstag zu einer Sondersitzung zusammen. Bei dem Treffen geht es um die Umsetzung der Beschlüsse auf Landesebene. Der Regierende Bürgermeister Michael Müller (SPD) kündigte an, dass sich die Senatorinnen und Senatoren Zeit für eine ausgiebige Diskussion nehmen wollen.
Wegen besonders hoher Corona-Infektionszahlen in Berlin könnte der Teil-Lockdown in der Hauptstadt länger dauern als von Bund und Ländern am Mittwoch vereinbart. «Bis zum Januar», sagte Müller dem «Tagesspiegel» auf die Frage, ob Berlin auch über den 20. Dezember hinaus an den Einschränkungen etwa für Kneipen und Restaurants, Kultur- und Freizeitbereich festhalten wolle. «Wir haben hier die besondere Situation der hohen Inzidenzzahlen», fügte er hinzu.
Nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur will der rot-rot-grüne Senat bei seiner Sondersitzung über diese Option beraten. Ob die Verlängerung der Verlängerung des Teil-Lockdowns am Ende tatsächlich beschlossen wird, ist offen.
Die Länderchefs und Kanzlerin Angela Merkel (CDU) einigten sich am Mittwochabend nach stundenlangen Beratungen, den seit 2. November geltenden Teil-Lockdown bis mindestens 20. Dezember zu verlängern. Zudem sollen ab 1. Dezember verschärfte Kontaktbeschränkungen für private Treffen gelten, wobei über die Weihnachtstage und Silvester Lockerungen geplant sind.
Bund und Länder einigten sich auch auf einen Hotspot-Wert: Ab einer Zahl von 200 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner binnen einer Woche sollen die Corona-Regeln demnach nochmals verschärft werden. Betroffen wäre neben gut 60 Landkreisen Berlin, wo dieser Wert am Mittwoch bei 218,4 lag. Zum Vergleich: Der kritische Schwellenwert bei dieser Inzidenz, den Bund und Länder mit Hilfe der Beschränkungen möglichst unterschreiten wollen, liegt bei 50.
Nach den Beschlüssen warb Müller um Verständnis für die Maßnahmen. «Wir sind in einer Situation, wo es wirklich auch in vielen Bereichen um Leben und Tod geht», sagte er am Abend. Mit den bisherigen Maßnahmen sei viel erreicht worden, aber noch nicht genug.
Müller verwies auf hohe Belastungen im Gesundheitswesen und schlimme Folgen einer Infektion für viele Betroffene. «Wir sind jetzt in Berlin in einer Situation, wo wir ein Viertel der Intensivbetten nutzen für Covid-19-Patienten», sagte er. Viele davon müssten beatmet werden. Zudem gebe es in Berlin Tage mit 20 bis 30 Verstorbenen. «Hinter jeder einzelnen Zahl verbergen sich menschliche Schicksale und menschliche Tragödien.»
Mit Blick auf die Lockerungen über die Festtage appellierte Müller an Vernunft und Eigenverantwortung der Menschen. Die Politik wolle «natürlich in Anbetracht dieser besonderen Jahreszeit auch einiges ermöglichen, was vielleicht noch nicht geboten wäre, wenn man sich ganz kühl die Zahlen anguckt», so der aktuelle Vorsitzende der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK). «Aber Dinge zu ermöglichen heißt ja nicht, dass alles genutzt werden muss, was möglich ist.»
Jeder einzelne müsse sich bewusst machen, was er tun könne, um sich und andere zu schützen, so Müller. «Und Familienfeste, (...) selbst wenn sie möglich sind, muss man vielleicht auch nicht so groß und in der Form organisieren, wie man es in den letzten Jahren getan hat.»
Konkret einigten sich Bund und Länder neben der Verlängerung des Teil-Lockdowns darauf, dass private Zusammenkünfte mit Freunden, Verwandten und Bekannten wegen der Infektionslage auf fünf Personen des eigenen und eines weiteren Haushalts beschränkt werden sollen, Kinder bis 14 ausgenommen. Über die Feiertage vom 23. Dezember bis 1. Januar sollen Treffen «im engsten Familien- oder Freundeskreis» mit insgesamt bis zu zehn Personen möglich sein. Hinzu kommen Kinder bis 14 Jahren.
Silvesterfeuerwerk auf belebten Plätzen und Straßen wird untersagt, jedoch soll kein generelles Böllerverbot kommen. In Berlin gab es bereits zum vergangenen Silvester ein Böllerverbot an mehreren Stellen. Der Senat werde prüfen, so Müller, ob diese Zonen ausgeweitet werden, um die Bildung größerer Gruppen zu vermeiden.
Umstritten quer durch die Republik bleibt die Frage, was zu tun ist, damit Kitas und Schulen offen bleiben können. In Regionen mit deutlich mehr als 50 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner in sieben Tagen soll laut Bund-Länder-Beschluss künftig ab Klasse sieben Maskenpflicht auch im Unterricht gelten, in Berlin ist das schon Praxis. Für Grundschüler, Fünft- und Sechstklässler soll eine solche Pflicht eingeführt werden können - ob sie für Berliner Schulen kommt, ist genauso offen wie die Frage, ob mehr Wechselunterricht kleiner Lerngruppen mit schulischem und häuslichem Lernen eingeführt wird.
Quelle: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH

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