Urteil zum Ostseetunnel Meilenstein für Planungsrecht
3. November 2020
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3. November 2020
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Kiel (dpa/lno) – Schleswig-Holsteins Verkehrsminister Bernd Buchholz (FDP) hat sich über die Abweisung der Klagen gegen den Bau des Ostseetunnels nach Dänemark erfreut gezeigt. «Wir dürfen jetzt bauen, aber nicht an den Stellen, wo die Riffe sind», sagte Buchholz am Dienstag in Kiel.
Kiel (dpa/lno) – Schleswig-Holsteins Verkehrsminister Bernd Buchholz (FDP) hat sich über die Abweisung der Klagen gegen den Bau des Ostseetunnels nach Dänemark erfreut gezeigt. «Wir dürfen jetzt bauen, aber nicht an den Stellen, wo die Riffe sind», sagte Buchholz am Dienstag in Kiel. Für die Riffe gebe es ein eigenständiges naturrechtliches Verfahren. Als Ausgleich könne beispielsweise in anderen Bereichen die Bildung von Riffen ermöglicht werden.
Der 18 Kilometer lange Tunnel sei ein transeuropäisches Projekt, das die Metropolregionen Kopenhagen/Malmö und Hamburg verbinde, sagte Buchholz. In der öffentlichen Wahrnehmung werde der Bau oft auf einen Tunnel zwischen einer dänischen und einer deutschen Insel reduziert.
Buchholz zeigte sich überzeugt, dass bis zur geplanten Fertigstellung im Jahr 2029 auch die deutsche Hinterlandanbindung des Tunnels ausgebaut sein werde. «Alle Beteiligten haben jetzt den Startschuss gehört.» Zurücklehnen sei nicht angesagt.
Die «glückliche Entscheidung» der Richter in Leipzig zeige, dass Verkehrsprojekte dieser Größenordnung durchaus in Deutschland funktionieren können, sagte Buchholz. Das Bundesverwaltungsgericht habe mit seiner Entscheidung deutlich gemacht, dass es bei solchen Planungen nicht nötig sei, «quasi wissenschaftlich in die Forschung» zu gehen. Es reiche aus, die Dinge nach den Regeln von Technik und Wissenschaft zu bewerten. Das Urteil sei ein «Meilenstein für die Infrastrukturplanung in Deutschland».
Quelle: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH