Mehrere Klagen gegen Corona-Zwangsschließungen
2. November 2020
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Beim Oberverwaltungsgericht (OVG) des Saarlandes sind mehrere Anträge gegen die seit Montag geltende coronabedingte Zwangsschließung von Betrieben eingegangen. Ein Inhaber eines Fitnessstudios habe sich mit einem Normenkontrollantrag im Eil- und im Hauptsachefahren an das Gericht gewandt (Az.: 2 B 308/20 und 2 C 307/20), teilte das OVG am Montag in Saarlouis mit.
Saarlouis (dpa/lrs) - Beim Oberverwaltungsgericht (OVG) des Saarlandes sind mehrere Anträge gegen die seit Montag geltende coronabedingte Zwangsschließung von Betrieben eingegangen. Ein Inhaber eines Fitnessstudios habe sich mit einem Normenkontrollantrag im Eil- und im Hauptsachefahren an das Gericht gewandt (Az.: 2 B 308/20 und 2 C 307/20), teilte das OVG am Montag in Saarlouis mit. Zudem wehrten sich in einem Eilverfahren fünf Inhaber von Tattoo- und Piercingstudios gegen die in der Verordnung der saarländischen Landesregierung angeordnete Betriebsuntersagung (82 B 306/20).
Nach Ansicht der Kläger verstoßen die Schließungen ihrer Betriebe gegen das Gebot der Gleichbehandlung, sind «unverhältnismäßig» und stellen einen ungerechtfertigten Eingriff in die Berufsausübungsfreiheit dar. Eine Entscheidung des Gerichts sei frühestens Ende dieser Woche zu erwarten, sagte die Sprecherin. Zuvor habe die Landesregierung Zeit für eine Stellungnahme.
Mit einer neuen Rechtsverordnung hat die Landesregierung die Corona-Regeln seit Montag verschärft. Neben der Gastronomie mussten Kultur-, Sport- und Freizeiteinrichtungen zunächst bis Ende November schließen. Anlass sind stark steigende Corona-Infektionszahlen.
Quelle: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH