Bewährungsstrafe für Mutter von ertrunkenem Kind
29. Oktober 2020
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Mehr als drei Jahre nach dem Badeunfall einer Vierjährigen in einem Dresdner Freibad ist die Mutter wegen fahrlässiger Tötung zu einem Jahr Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt worden. Der Richter verkündete das Urteil am Donnerstag per Strafbefehl in Abwesenheit der 42-Jährigen.
Dresden (dpa/sn) - Mehr als drei Jahre nach dem Badeunfall einer Vierjährigen in einem Dresdner Freibad ist die Mutter wegen fahrlässiger Tötung zu einem Jahr Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt worden. Der Richter verkündete das Urteil am Donnerstag per Strafbefehl in Abwesenheit der 42-Jährigen. Nachdem die offenbar psychisch kranke Frau aus dem Landkreis Meißen die Verhandlung gestört und im Saal randaliert hatte, wurde sie in ein Krankenhaus gebracht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Laut Anklage war sie im Juli 2017 mit dem Mädchen, deren zweijähriger Schwester sowie ihren zwei elf und 13 Jahre alten Patenkindern im Stauseebad Cossebaude am westlichen Stadtrand. Demnach hat sie die Vierjährige nicht im Auge behalten, als sie sich mit ihrer jüngsten Tochter hinlegte. Das damals 1,22 Meter große Kind war später von Zeugen auf dem Grund des 1,35 Meter tiefen Beckens entdeckt worden. Ein Schwimmmeister reanimierte das Mädchen zunächst, die Ärzte stellten aber noch am selben Abend in einer Klinik den Hirntod fest.
Vor Gericht beleidigte die Frau Prozessbeteiligte und stieß dann wütend Corona-Trennscheiben von der Anklagebank. Fast ein Dutzend Wachtmeister mussten sie fixieren, ein Notarzt stellte sie schließlich medikamentös ruhig. In das Urteil flossen auch mehrere Vorwürfe wegen Fahrens ohne Führerschein ein.
Nach Justizangaben ist die Frau seit mindestens 15 Jahren in Behandlung, war bereits mehrfach in psychiatrischen Kliniken und wurde dort als geheilt entlassen. Sie soll sich liebevoll um ihre Kinder gekümmert, allerdings die Mädchen auch sich selbst überlassen haben.
Quelle: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH