Gericht verhandelt Klage der Witwe
25. September 2020
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25. September 2020
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Nach der Erschießung eines Solingers durch die Polizei hat das Wuppertaler Landgericht über eine 200 000-Euro-Klage der Witwe verhandelt. Witwe und Tochter des tödlich Verletzten haben das Land Nordrhein-Westfalen auf Schadenersatz und Schmerzensgeld in dieser Höhe verklagt.
Wuppertal (dpa/lnw) - Nach der Erschießung eines Solingers durch die Polizei hat das Wuppertaler Landgericht über eine 200 000-Euro-Klage der Witwe verhandelt. Witwe und Tochter des tödlich Verletzten haben das Land Nordrhein-Westfalen auf Schadenersatz und Schmerzensgeld in dieser Höhe verklagt.
Die Polizisten, die den Mann erschossen, hatten sie selbst gerufen: Der Mann war im Februar 2019 betrunken und aggressiv nach Hause gekommen, als die Familie den Notruf wählte. Als der Mann mit einem Gegenstand in der Hand auf die Beamten zukam, feuerten diese. In Notwehr, wie die strafrechtlichen Ermittlungen ergaben. Der Gegenstand in seiner Hand entpuppte sich später als Sparschäler.
Die Polizisten hätten ihrem Mann lediglich einen Platzverweis erteilen sollen, argumentierte die Witwe. Außerdem hätte ein Schuss in die Beine genügt, um ihn zu stoppen. Der Richter kündigte an, das Verhalten der Beamten in der Wohnung kritisch zu prüfen. Man müsse ihnen aber zugute halten, dass zwischen dem tödlichen Schuss und der Anforderung eines Notarztes per Funk nicht einmal 18 Sekunden vergangen seien.
Außerdem habe der Mann sich seltsam verhalten und «Schieß' doch» zu einem Beamten gesagt. «Also hatte er die Waffe gesehen.» Ein Polizist hatte zuvor vergeblich versucht, den Mann mit Muskelkraft zu Boden zu bringen. Das Gericht will am 23. Oktober eine Entscheidung verkünden.
Quelle: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH