Weitere Urteile zu «Freie Kameradschaft Dresden» erwartet
24. September 2020
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Seit November 2018 wird gegen drei Männer wegen Mitgliedschaft in oder Unterstützung der rechtsextremen Vereinigung «Freie Kameradschaft Dresden» (FKD) am Dresdner Landgericht verhandelt. Heute will die Staatsschutzkammer nun den Mittdreißigern die Urteile verkünden.
Dresden (dpa/sn) - Seit November 2018 wird gegen drei Männer wegen Mitgliedschaft in oder Unterstützung der rechtsextremen Vereinigung «Freie Kameradschaft Dresden» (FKD) am Dresdner Landgericht verhandelt. Heute will die Staatsschutzkammer nun den Mittdreißigern die Urteile verkünden. Den Neonazis werden zudem Landfriedensbruch, Körperverletzung, Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion und Sachbeschädigung oder Beihilfe dazu vorgeworfen. Während der Hauptbeschuldigte im Verfahren sämtliche Vorwürfe bestritt, gaben die beiden anderen Angeklagten eine Beteiligung an Krawallen zu.
Nach Überzeugung der Generalstaatsanwaltschaft haben die drei mit der 2015 gegründeten FKD in verschiedenen Beteiligungen Polizisten bei rechten Krawallen in Heidenau attackiert und waren an Angriffen auf Andersdenkende und Flüchtlingsunterkünfte, am Überfall auf ein alternatives Dresdner Wohnprojekt sowie an der Randale von Hooligans und Neonazis Anfang 2016 in Leipzig-Connewitz beteiligt. Die Anklage forderte Freiheitsstrafen zwischen zwei Jahren und neun Monaten sowie vier Jahren und neun Monaten, die Verteidiger plädierten auf Freispruch oder Bewährung.
Quelle: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH