Gericht hebt amtliche Genehmigung auf
17. September 2020
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17. September 2020
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Das Verwaltungsgericht Greifswald hat die Genehmigungen zum Bau zweier nebeneinanderliegender gleicher in Wardow (Landkreis Rostock) aufgehoben. Das teilte eine Sprecherin am Donnerstag nach der Verhandlung einer Klage der Umweltorganisation BUND mit.
Schwerin (dpa/mv) - Das Verwaltungsgericht Greifswald hat die Genehmigungen zum Bau zweier nebeneinanderliegender gleicher in Wardow (Landkreis Rostock) aufgehoben. Das teilte eine Sprecherin am Donnerstag nach der Verhandlung einer Klage der Umweltorganisation BUND mit. Als Grund für die Entscheidung nannte das Gericht Verstöße gegen das immissionsschutzrechtliche Verfahrensrecht (Az. 7 A 1608/17 SN). Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt (StALU) in Rostock hatte 2016 zwei Gesellschaften die Genehmigung zum Bau von zwei Anlagen mit je 39 900 Mastplätzen erteilt. Der Bund für Umwelt und Naturschutz und Bürgerinitiativen wandten sich dagegen.
Laut Gericht planten zwei Firmen zwei Maststallanlagen in fast identischer Ausführung in 16 Metern Abstand voneinander auf einem Grundstück. Das Gericht betrachtete die Ställe unter dem Aspekt der möglichen Umweltgefährdung und wegen der einheitlichen Kontrollmöglichkeiten der hinter den Gesellschaften stehenden Investoren als einheitliche Anlage. Über deren Genehmigung hätte in einem Verfahren mit Beteiligung der Öffentlichkeit entschieden werden müssen. Das wurde laut BUND durch die Teilung umgangen.
Auf weitere strittige Einzelfragen des Biotopschutzes, vor allem der Gefährdung durch den Eintrag von Stickstoffverbindungen, sowie Aspekte des Artenschutzes und des Tierschutzes kam es laut Gericht für die Entscheidung nicht an. Die Beteiligten können gegen das Urteil Berufung einlegen, über die das Oberverwaltungsgericht in Greifswald zu entscheiden hätte.
Quelle: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH