Mietfahrräder dürfen weiter auf Gehwegen stehen

16. September 2020 ©
16. September 2020 ©
Mietfahrräder dürfen in vorläufig weiter auf Gehwegen abgestellt werden. Das hat das Verwaltungsgericht im Eilverfahren nach der Klage eines bundesweit tätigen Anbieters gegen eine Ordnungsverfügung der Landeshauptstadt entschieden (Aktenzeichen 16 L 1774/20), wie ein Gerichtssprecher am Mittwoch mitteilte.
(dpa/lnw) - Mietfahrräder dürfen in vorläufig weiter auf Gehwegen abgestellt werden. Das hat das Verwaltungsgericht im Eilverfahren nach der Klage eines bundesweit tätigen Anbieters gegen eine Ordnungsverfügung der Landeshauptstadt entschieden (Aktenzeichen 16 L 1774/20), wie ein Gerichtssprecher am Mittwoch mitteilte. Die Stadt könne gegen den Beschluss Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht des Landes in Münster einlegen.
Laut den Richtern spricht Überwiegendes dafür, dass das Angebot von Mietfahrrädern im Sinne des Straßen- und Wegegesetzes NRW zulässig ist. Die Fahrräder würden zur Anmietung und damit zur Teilnahme am Verkehr und nicht etwa vorwiegend als Werbefläche abgestellt. Dies zeige das aufwendige Ortungs- und Vermietungssystem. Auch habe die Stadt keine besonderen Flächen ausgewiesen, zur deren Nutzung der Anbieter unter Umständen verpflichtet werden könnte.
Quelle: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH

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