Sexueller Kindesmissbrauch
29. August 2020
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29. August 2020
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In Fällen von sexuellem Kindesmissbrauch wechselt in Nordrhein-Westfalen die Zuständigkeit für die Ermittlungen. «Der Schutz der Kinder hat für uns die höchste Priorität», sagte NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU) der Deutschen Presse-Agentur.
Düsseldorf (dpa/lnw) - In Fällen von sexuellem Kindesmissbrauch wechselt in Nordrhein-Westfalen die Zuständigkeit für die Ermittlungen. «Der Schutz der Kinder hat für uns die höchste Priorität», sagte NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU) der Deutschen Presse-Agentur. «Da ist es nur folgerichtig, die Ermittlungen in unseren Polizeipräsidien an den Kriminalhauptstellen zu bündeln.»
Ab kommendem Dienstag (1. September) sind daher nur noch die 16 sogenannten Kriminalhauptstellen zuständig. «Damit behandeln wir diese Delikte organisatorisch genauso hochrangig wie Mord und Totschlag», so Reul.
«Kindesmissbrauch ist ein furchtbares Verbrechen, und es ist wahnsinnig aufwendig für die Polizei in diesem Bereich zu ermitteln. Umso wichtiger ist es, das Vorgehen bestmöglich zu koordinieren. Genau das machen wir jetzt als Konsequenz unserer Analyse aus dem letzten Jahr.»
Die Zuständigkeit für alle anderen Sexualstraftaten bleibe bei allen Kreispolizeibehörden, so das Innenministerium. «Für mich ist sexueller Missbrauch wie Mord. Damit wird das Leben von Kindern beendet - nicht physisch, aber psychisch», hatte Reul gesagt.
Bei den 16 Kriminalhauptstellen handelt es sich um die Polizeipräsidien in Aachen, Bielefeld, Bochum, Bonn, Dortmund, Düsseldorf, Duisburg, Essen, Gelsenkirchen, Hagen, Köln, Krefeld, Mönchengladbach, Münster, Recklinghausen und Wuppertal.
Quelle: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH