Nur die Hälfte der bayerischen Gerichte hat Videotechnik
31. Juli 2020
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31. Juli 2020
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Nach wie vor verfügt nur gut die Hälfte der ordentlichen Gerichte in Bayern über die Technik für Videokonferenzen. Das geht aus der Antwort der Staatsregierung auf eine Anfrage der FDP-Fraktion im bayerischen Landtag hervor.
München (dpa/lby) - Nach wie vor verfügt nur gut die Hälfte der ordentlichen Gerichte in Bayern über die Technik für Videokonferenzen. Das geht aus der Antwort der Staatsregierung auf eine Anfrage der FDP-Fraktion im bayerischen Landtag hervor. Es gebe «noch enorme Defizite bei der Digitalisierung der bayerischen Justiz», kritisierte FDP-Fraktionschef Martin Hagen am Freitag in München. Nur 50 der 98 bayerischen Amts-, Land- und Oberlandesgerichte erfüllen laut den Informationen der Staatsregierung die technischen Voraussetzung für virtuelle Verhandlungen. Die FDP-Fraktion will darum beantragen, alle bayerischen Zivilgerichte bis Ende 2021 mit Videokonferenzsystemen auszustatten.
In Corona-Zeiten setzen die Gerichte in Bayern zunehmend auf Verhandlungen per Webcam. «Unser Ziel ist eine flächendeckende Ausstattung», hatte Justizminister Georg Eisenreich (CSU) im Mai gesagt. Damals sagte er, zusätzlich zu den 50 existierenden Videoanlagen seien acht weitere bestellt.
«Es ist höchste Zeit, Bayerns Gerichte technisch auf die Höhe der Zeit zu bringen», forderte FDP-Fraktionschef Hagen. Auch außerhalb von Pandemiezeiten seien Videoverhandlungen durchaus sinnvoll. «Die Möglichkeit, Verhandlungen per Videokonferenz durchzuführen, würde Gerichtsverfahren beschleunigen.»
Quelle: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH