Kein Corona-Gnadenerlass
1. Juli 2020
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In können Straftäter, die wegen nicht gezahlter Geldstrafen hinter Gitter müssten, nicht auf dauerhafte Haftverschonung hoffen. «Ein Gnadenerlass wie in Berlin ist derzeit in nicht vorgesehen», sagte Justizstaatssekretärin Birgit Gärtner am Mittwoch.
Schwerin/Berlin (dpa/mv) - In können Straftäter, die wegen nicht gezahlter Geldstrafen hinter Gitter müssten, nicht auf dauerhafte Haftverschonung hoffen. «Ein Gnadenerlass wie in Berlin ist derzeit in nicht vorgesehen», sagte Justizstaatssekretärin Birgit Gärtner am Mittwoch.
Berlins Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne) hatte zuvor einen Corona-Gnadenerlass für die Bundeshauptstadt verkündet, nachdem dort schon Mitte März wegen der Corona-Ansteckungsgefahr der Haftantritt für Ersatzfreiheitsstrafen ausgesetzt worden war. Etwa 1000 Verurteilte könnten von der nun verfügten Haftverschonung profitieren, hieß es.
Auch habe im Zuge der Corona-Pandemie die Vollstreckung der meisten Ersatzfreiheitsstrafen ausgesetzt, sagt Gärtner. Unter anderem damit sei es gelungen, die Pandemie bislang erfolgreich vom Vollzug fernzuhalten. Seit dem 1. Juli seien die Vollstreckungen aber wieder in Kraft. Ersatzfreiheitsstrafen seien nur das letzte Mittel, eine Geldstrafe zu begleichen.
Sogenannte Ersatzfreiheitsstrafen werden vom Gericht verhängt, wenn etwa notorische Schwarzfahrer oder Ladendiebe zu einer Geldstrafe verurteilt wurden, diese aber nicht zahlen wollen oder können. Betroffene bleiben laut Justiz im Schnitt 30 Tage im Gefängnis.
Quelle: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH