In Hamburg kein Corona-Gnadenerlass wie in Berlin
1. Juli 2020
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Anders als in Berlin wird es in Hamburg keinen Corona-Gnadenerlass für Menschen geben, die eigentlich eine Ersatzfreiheitsstrafe verbüßen müssten. Es werde lediglich unter bestimmten Kriterien bei den unterbrochenen Ersatzfreiheitsstrafen im Einzelfall eine Gnadenentscheidung geprüft, sagte ein Sprecher der Justizbehörde am Mittwoch der Deutschen Presse-Agentur.
Hamburg/Berlin (dpa/lno) - Anders als in Berlin wird es in Hamburg keinen Corona-Gnadenerlass für Menschen geben, die eigentlich eine Ersatzfreiheitsstrafe verbüßen müssten. Es werde lediglich unter bestimmten Kriterien bei den unterbrochenen Ersatzfreiheitsstrafen im Einzelfall eine Gnadenentscheidung geprüft, sagte ein Sprecher der Justizbehörde am Mittwoch der Deutschen Presse-Agentur.
Berlins Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne) hatte am Vortag gesagt, «über den dicken Daumen gerechnet» könnten in der Hauptstadt etwa 1000 Verurteilte davon profitieren. Ausgenommen seien Verurteilte wegen Sexual- und Gewaltstraftaten sowie Hassverbrecher. Bereits Mitte März war in Berlin wegen der Corona-Ansteckungsgefahr der Haftantritt für Täter ausgesetzt worden, die wegen nicht gezahlter Geldstrafen hinter Gitter müssten.
Zunächst sollte der Aufschub für vier Monate bis Mitte Juli gelten, nun wird die Strafe erlassen. Dies gilt etwa für Betroffene mit Geldstrafen bis zu 40 Tagessätzen oder für Verurteilte, die älter als 60 Jahre alt sind sowie Menschen, die von 90 Tagessätzen bereits die Hälfte abgegolten haben. Sogenannte Ersatzfreiheitsstrafen werden vom Gericht verhängt, wenn zum Beispiel notorische Schwarzfahrer oder Ladendiebe zu einer Geldstrafe verurteilt wurden, diese aber nicht zahlen wollen oder können.
Quelle: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH