Hinterlistige Attacken gegen Helfer härter bestrafen
«Diejenigen, die uns allen bei Notlagen zur Hilfe kommen und tagtäglich für die Einhaltung unserer Gesetze sorgen, verdienen es, dass heimtückische Attacken gegen sie hart bestraft werden», erklärte . Der arglistige Hinterhalt auf Polizisten und Feuerwehrleute in Dietzenbach Ende Mai stehe für ein neues Ausmaß an Heimtücke und Gewalt. «Diese Tat muss ein Weckruf sein.»
Bei dem Treffen der Innenminister wolle er seine Forderung nach einer generellen Mindestfreiheitsstrafe von sechs Monaten bei tätlichen Angriffen gegen Polizei-, Feuerwehr- und Rettungskräfte erneuern, kündigte an.
Zwar habe der Bundestag 2017 beschlossen, dass Übergriffe auf Vollstreckungsbeamte, aber auch auf Feuerwehrleute und Rettungskräfte früher registriert und härter bestraft werden. Seither drohen zum Beispiel nach Angriffen auf Polizisten bei Befragungen und Unfallaufnahmen oder auf Feuerwehrmänner den Tätern Freiheitsstrafen von mindestens drei Monaten.
«Wer gegenüber Einsatzkräften tätlich wird, darf nicht mit einer Geldstrafe davonkommen», kritisierte . «Dies ist leider mit der aktuellen Mindeststrafe von drei Monaten noch allzu häufig der Fall.» Erst ab einer Mindeststrafe von sechs Monaten sei unmissverständlich klar: «Wer Einsatzkräfte angreift, geht in den Knast.»
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