Ministerium bietet zusätzliche Termine für externe Prüflinge
Schüler privater Ergänzungsschulen müssen zum Erwerb staatlicher Schulabschlüsse sogenannte Externenprüfungen unter staatlicher Aufsicht ablegen. Auf diese Weise werde gewährleistet, dass ihre Kompetenz und ihr Wissen dem des öffentlichen Schulsystems entspreche, erläuterte das Ministerium.
Die Zulassung zur Externenprüfung setzt voraus, dass der angestrebte Abschluss noch nicht erlangt wurde und keine Schule besucht wird, an der der angestrebte Abschluss regulär erworben werden könnte. Die für den entsprechenden Bildungsgang erforderliche Regelschulzeit und die Altersgrenze müssen ebenfalls erfüllt sein. Neben allgemeinbildenden Abschlüssen können auch schulische Berufsabschlüsse nachträglich extern erworben werden.
Neben den regulär angesetzten Prüfungsterminen ab dem 3. August werde nun ein zusätzlicher Korridor für schriftliche Prüfungen vom 9. bis zum 18. Juni geöffnet, kündigte das Schulministerium an. Insgesamt würden bei den Externenprüfungen etwa 7800 schriftliche Prüfungen und rund 12 300 mündliche Prüfungen abgelegt.
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