Tägliche Gesundheitserklärung nicht angemessen

25. Mai 2020 ©
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Die tägliche Erklärung der Eltern in Sachsen vor dem Besuch ihrer Kinder in Schulen und Kindergärten ist unverhältnismäßig. Die Regelung sei zur Verhinderung der Verbreitung des Coronavirus weder erforderlich noch angemessen, heißt es in einem am Montag veröffentlichten Beschluss des Verwaltungsgerichts Leipzig (Az.: 3 L 248/20).
Leipzig (dpa/sn) - Die tägliche Erklärung der Eltern in Sachsen vor dem Besuch ihrer Kinder in Schulen und Kindergärten ist unverhältnismäßig. Die Regelung sei zur Verhinderung der Verbreitung des Coronavirus weder erforderlich noch angemessen, heißt es in einem am Montag veröffentlichten Beschluss des Verwaltungsgerichts Leipzig (Az.: 3 L 248/20). Es gab damit dem Vater eines Grundschülers Recht, der die Regelung für «sinnfrei und völlig ungeeignet» hielt. Zudem werde sein Recht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt, hatte der Mann argumentiert.
In der Allgemeinverfügung zur Regelung des Betriebes von Einrichtungen der Kindertagesbetreuung und von Schulen heißt es: «Erziehungsberechtigte oder Betreuer sind verpflichtet, täglich vor dem erstmaligen Betreten des Schulgeländes durch die Schüler gegenüber der Schule schriftlich zu erklären, dass sowohl ihr Kind als auch weitere Mitglieder ihres Hausstandes keine der bekannten Symptome einer SARS-CoV-2-Infektion, insbesondere wiederholtes Husten, Fieber oder Halsschmerzen, aufweisen.»
Das hält dagegen eine Verpflichtung der Eltern für ausreichend, ihr Kind vom Unterricht abzumelden, sollten Symptome vorliegen. Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Sächsischen Oberverwaltungsgericht eingereicht werden.
Quelle: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH

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